Ich bin nicht verantwortlich!
(oder: Die Sache mit dem Disclaimer)
Vor einigen Tagen fragte mich eine Kundin nach dem Nutzen und der Sinnhaftigkeit eines Disclaimers in E-Mails und im Internet. Beinahe in jeder 2. E-Mail und auf mindestens genauso vielen Webseiten finden sich die Hinweise zur Distanzierung. Googelt man nach “Muster Disclaimer” finden sich nur schlappe (und vor allem grob geschätzte) 453.000 Ergebnisse. Ich würde ungeprüft behaupten, für die Hälfte davon muss man zahlen, die Meinung der restlichen Anbieter schwankt zwischen “brauchtkeinMensch” und “ohnegehtgarnicht”.
Für das Impressum und den Datenschutz auf Webseiten gibt es eindeutige Richtlinien, was für jede Firmenart und Berufsgruppe zu veröffentlichen ist. Beim Disclaimer herrscht jedoch Unsicherheit. Zunächsteinmal heißt Disclaimer übersetzt nichts weiter als “Haftungsausschluss”. Der Begriff stammt aus dem Englischen und leitet sich von “to disclaim” ab – etwas ‘abstreiten’ oder ‘in Abrede stellen’. Klar ist bislang jedenfalls nur: Mit dem Urteil vom Landesgericht Hamburg vom 12. Mai 1998 wurde die Büchse der Pandora geöffnet und seitdem herrscht Unsicherheit.
In E-Mails stehen Disclaimer meist unter dem Nachrichtentext und verbieten dem Leser – wenn er NICHT der angesprochene Adressat ist oder aus sonst einem Grund fälschlicherweise den Text gelesen hat – die Nachricht zu kopieren, Dritten zugänglich oder gar öffentlich zu machen, ferner muss er alles, was er gerade gelesen hat, sofort vergessen. Ironisch interpretiert bedeutet dies, dass zwischen Zweien (Absender und Empfänger) ein Vertrag geschlossen wird, von dem mindestens einer (meist der Empfänger) nichts weiß und der die “AGB” blöderweise erst hinterher (am Ende des eben gelesenen Textes) bekommt. Ob das rechtlich sauber ist?
Im Disclaimer geht es in erster Linie darum, sich von Inhalten, die hauptsächlich durch Verlinkungen auf andere Seiten zugänglich gemacht werden, zu distanzieren. Hier stellt sich für jeden Webseitenbetreiber zunächst die Frage, warum er überhaupt auf eine Seite hinweisen möchte, von der er sich im nächsten Satz gleich wieder distanziert. Dafür gibt es sicherlich viele Gründe. Zum einen kennt er vielleicht nicht alle Inhalte der fremden Webseite und kann natürlich auch nicht ständig nachprüfen, ob sich etwas ändert oder ob alle Inhalte straf- bzw. zivilrechtlich einwandfrei sind. Dies führt zu den abenteuerlichsten „Abstandsnahmen“.
Eine verbindliche Aussage für oder gegen einen Disclaimer zu tätigen ist jedoch nicht das Anliegen meines Artikels, damit lehne ich mich definitiv zu weit aus dem Fenster. Ich möchte Sie jedoch darin bestärken, Ihren gesunden Menschenverstand walten zu lassen, wenn Sie vor der Frage stehen „Disclaimer – ja oder nein?” und über folgende Punkte kurz nachzudenken:
- Überlegen Sie genau für wen und für was Sie Empfehlungen aussprechen und verlinken Sie ganz bewusst. Eine Empfehlung die Sie aussprechen und daraufhin widerrufen – widerspricht sich das nicht irgendwie?
- Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die reine Verwendung eines Disclaimers Sie im Zweifelsfall nicht automatisch auch von jeglicher Haftung freispricht und damit auch kein allumfassender Schutz ist
- Haben Sie Zweifel an der anderen Webseite bzw. auch keine komplette Einsicht, überlegen Sie sich, ob Ihnen die Verlinkung das eventuelle Risiko tatsächlich wert ist.
Wenn Sie etwas Zeit und Humor haben möchte ich Ihnen gerne noch die folgende Sammlung von Angstklauseln ans Herz legen. Die Seite gibt neben den schönsten Disclaimer-Absurditäten auch ein paar nützliche Hinweise für diejenigen, die sich weiter ins Thema einlesen möchten.
PS: Selbstverständlich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allem im Text gesetzten Links…
Dieser Beitrag wurde gepostet am Montag, 5. März 2012 um 17:07 und wurde unter Agentur-Alltag, Allgemein abgelegt. Sie können jeder Antwort folgen durch den RSS 2.0 feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder Trackback von Ihrer Seite einfügen.
